Terminologie

Artikel 45a

Artikel 45a des belgischen Gesetzes über "Ladungssicherung". Dieser Artikel wurde am 27. April 2007 in das Gesetz vom 1. Dezember 1975 eingefügt und besagt, dass eine Ladeeinheit den Kräften standhalten muss, die bei einer Verzögerung in Fahrtrichtung von 8m/s², einer Beschleunigung in Fahrtrichtung von 5m/s² und einer Querbeschleunigung von 5m/s² auftreten.

Europäische Leitlinien

In der belgischen Straßenverkehrsordnung ist nicht definiert, was eine gute Ladungssicherung ist. Es wird jedoch auf die "European best practice guidelines on cargo securing for road transport" verwiesen. Dieser Leitfaden ist eher allgemein gehalten und verweist für Details auf spezifische Normen. In anderen europäischen Ländern bezieht sich die Gesetzgebung nicht auf diesen europäischen Leitfaden. In jedem Fall sollte in konkreten Fällen den europäischen Normen als Maßstab für die gute Praxis mehr Bedeutung beigemessen werden als der europäischen Leitlinie.

CEN

Das Comité Européen de Normalisation ist ein in Brüssel ansässiges Institut, dessen Mitglieder die nationalen Normungsinstitute der 27 europäischen Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands und der Schweiz sind. Für die Ausarbeitung oder Erneuerung einer europäischen Norm gibt es ein genau festgelegtes Verfahren. Die technische Arbeit wird von einem TC, einem Technischen Ausschuss, geleistet. Die EN12195 fällt unter das TC168. Ein Normentwurf wird den nationalen Normungsinstituten in Englisch, Französisch und Deutsch zur Abstimmung vorgelegt. Sobald eine EN-Norm angenommen ist, haben die nationalen Normungsinstitute eine bestimmte Frist, um die europäische Norm in eine nationale Norm umzuwandeln, z. B. in Belgien NBN-EN12195. Zu diesem Zweck kann die ursprüngliche EN-Norm übersetzt werden, muss es aber nicht. In Belgien tritt eine NBN-Norm durch Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt in Kraft, im Falle der EN12195-1:2010 am 10. Februar 2011. Nach zahlreichen europäischen Konventionen kann eine europäische Norm nicht durch nationale Normen oder Normen mit demselben Anwendungsbereich ersetzt werden.

Richtlinie 2007/46/EG

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007, bekannt als die Europäische Rahmenrichtlinie für den Fahrzeugbau. Im Prinzip schreibt diese Richtlinie keine besonderen Vorschriften für XL-Fahrzeuge, Verankerungspunkte, Planen usw. vor.

Ein Hersteller, der ein Fahrzeug baut, muss jedoch von der nationalen Regierung anerkannt werden, die ein strenges Qualitätssicherungssystem verlangt. Es ist daher logisch, dass ein anerkannter Hersteller Übereinstimmungsbescheinigungen für einen selbst hergestellten Fahrzeugaufbau ausstellen kann.

Geteilte Verantwortung

Die Sicherung der Ladung ist in fast allen europäischen Ländern eine gemeinsame Aufgabe, wobei die genauen Zuständigkeiten der verschiedenen Beteiligten in den meisten Ländern nicht festgelegt sind.

Belgien ist in dieser Hinsicht relativ eindeutig: Der Frachtführer muss für eine angemessene Sicherung der Ladung sorgen, der Auftraggeber (in der Fachsprache Absender genannt) muss für eine ausreichend stabile Transportverpackung sorgen, die eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung ermöglicht. Der Spediteur kann auch den Verlader um Richtlinien bitten, wie die Ladung zu sichern ist.

Anzahl der Zurrgurte

Die europäische Richtlinie gibt keine Zahlenwerte für die Anzahl der zu verwendenden Zurrgurte vor. Sie bezieht sich auf Berechnungen, die nach dem IMO-Musterkurs 13, nach EN12195-1 oder nach einer anderen gültigen Methode durchgeführt werden können.

Prinzip der Sicherungen

Die Sicherung einer Ladeeinheit muss gewährleisten, dass die Trägheitskräfte von der Ladung auf die (gebremsten) Räder des Fahrzeugs übertragen werden. Dies kann durch Blockieren, Direktsicherung und Niederzurren geschehen.

Block

Das Blockieren ist bei weitem die effizienteste Art der Ladungssicherung. Sie besteht darin, die verschiedenen Ladeeinheiten gegeneinander oder gegen ein ausreichend festes Fahrzeugteil zu stellen. Nach den europäischen Richtlinien muss der Fahrer eines Fahrzeugs, in dem eine Blockierung verwendet wird, eine Bescheinigung vorlegen können, die belegt, dass das Fahrzeug ausreichend stabil ist. Eine Konformitätsbescheinigung nach EN12642-XL wird in ganz Europa akzeptiert.

Direkte Sicherung

Bei der Direktsicherung werden die Trägheitskräfte durch Zurrmittel (Gurte, Kabel, Seile, Ketten) aufgenommen, die an den Verankerungspunkten des Fahrzeugs befestigt sind. Das belgische Gesetz und die Norm EN12640 beschreiben die Mindestkräfte, die ein Anschlagpunkt aufnehmen können muss. Im Prinzip kann die vom Hersteller garantierte Kraft in jeder Richtung aufgenommen werden.

Niederzurren

Beim Niederzurren wird die Ladung gegen die Ladefläche gezogen, wodurch sich die Kontaktkraft zwischen Ladung und Ladefläche erhöht. Die Trägheitskraft, die durch Niederzurren aufgenommen werden kann, ist das Produkt aus dieser Kontaktkraft und dem Reibungsfaktor. Parallel zur Erhöhung der Kontaktkraft kann also auch der Reibungsfaktor durch den Einsatz von Antirutschmatten oder einer speziellen Beschichtung des Ladebodens erhöht werden. Nässe und Schmutz sind in den meisten Fällen schädlich für die Reibung.

Anti-Rutsch-Matten oder Anti-Rutsch-Folie

Bei der Verwendung von Antirutschmatten mit einem Reibungskoeffizienten von 0,6 oder mehr auf der Unter- und Oberseite darf nur eine Sicherung verwendet werden, um ein Verrutschen in Fahrtrichtung zu verhindern. Die fehlende Sicherung von 0,2 g kann in der Regel von der Stirnwand des Fahrzeugs übernommen werden. Antirutschmatten reduzieren das Problem der Ladungssicherung (bei ausreichend stabilen Ladeeinheiten) erheblich. Es genügt, den Reibungskoeffizienten gemäß EN12195-1 zu bestimmen.

Segelfahrzeug

Viele Fahrzeuge sind mit Segeln an den Seiten ausgestattet, entweder mit Segeln vom Dach bis zur Ladefläche oder mit Segeln vom Dach bis zu den niedrigen Seitenwänden. Das Dach eines solchen Fahrzeugs wird häufig von mehreren (2 bis 4 über die Länge verteilten) "Rungen" getragen. Dabei handelt es sich um Pfosten, die schnell entfernt werden können, um Langgut von der Seite zu laden. Es ist möglich, ein Planenfahrzeug zu bauen, das der EN12642-XL entspricht, indem man entsprechende Rungen und Segel verwendet.

Dynamische Fahrzeugprüfung (EN12642 Anhang B)

Diese dynamische Prüfung besteht eigentlich aus drei verschiedenen Tests: einem Bremstest, bei dem eine Verzögerung von 8 m/s² erreicht werden muss, dem Fahren in einer Kurve mit einer Zentrifugalbeschleunigung von 5 m/s² und dem Durchfahren einer S-Kurve mit plötzlichem Bremsen am Ausgang. Für die Durchführung des Tests ist ein Testgelände von 100 mal 200 Metern und eine Anlaufstrecke erforderlich, das Fahrzeug muss mit einem zusätzlichen Stützrad links und rechts ausgestattet sein, und das Bremssystem muss so angepasst sein, dass die 8 m/s² erreicht werden. Das Fahrzeug muss mit den in der Norm beschriebenen Messgeräten ausgestattet sein. Wenn eine Version einer Karosserie diese drei Prüfungen besteht, kann ein XL-Zertifikat ausgestellt werden. EN1295-1:2010 verweist auf die Fahrversuche in EN12642 als Alternative für die Berechnung der Ladungssicherung. In diesem Fall wird die Kombination aus Fahrzeugaufbau und einer bestimmten Ladung zertifiziert.

 

Formstabile Ladeeinheit

Die in EN12195-1:2010 beschriebene Berechnung der Ladungssicherung gilt nur für formstabile Ladeeinheiten. Dies sind Ladeeinheiten, die sich unter dem Einfluss von Trägheitskräften nicht wesentlich verformen. Die Prüfung der Formstabilität wird am besten nach der Norm EUMOS40509:2010 durchgeführt.

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